Die Digitalisierung im Gesundheitswesen: Wie elektronische Patientenakten und E-Rezepte die Zukunft der Medizin gestalten

ePA: Elektronische Patientenakte

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens stellt eine der zentralen Herausforderungen, jedoch auch eine enorme Chance für die Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung in Deutschland dar. Mit der Einführung des E-Rezepts und der elektronischen Patientenakte (ePA) sollen die bestehenden Prozesse effizienter gestaltet und die Patientenversorgung verbessert werden. Diese Entwicklung wirft jedoch nicht nur organisatorische, sondern auch rechtliche Fragestellungen auf.

Welche Vorteile bringen diese Innovationen wirklich, und welche rechtlichen und praktischen Aspekte sind zu beachten?

E-Rezept: Vereinfachung der Arzneimittelversorgung

Das E-Rezept revolutioniert die Ausstellung und Einlösung von Medikamenten. Wo früher Papierrezepte oft anfällig für Verlust waren oder Missverständnisse entstanden, setzt das E-Rezept auf digitale Lösungen. Die Verordnung wird direkt in eine zentrale Telematikinfrastruktur eingespeist und steht Patienten über eine App oder eine digitale Rezept-ID zur Verfügung.

Die Vorteile im Überblick:

  • Effizienz: Kein Papier mehr, Verwaltungsaufwand und Fehleranfälligkeit werden reduziert
  • Schnelligkeit: Patienten können ihre Rezepte schneller und unkomplizierter in der Apotheke einlösen.
  • Sicherheit: Automatische Prüfung auf Wechselwirkungen und Kontraindikationen.

Herausforderungen:

  • Technische Umsetzung: Noch sind nicht alle Ärzte und Apotheken flächendeckend integriert.
  • Akzeptanz: Einige Nutzerende stehen der digitalen Lösung skeptisch gegenüber
  • Datenschutz: um die Sicherheit der Gesundheitsdaten zu gewährleisten müssen die Vorgaben der gematik (Gesellschaft für Telematik) erfüllt werden

Rechtsgrundlage:

Die Einführung des E-Rezepts ist durch das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) geregelt, dass die Digitalisierung zentral vorantreibt. Ziel ist eine flächendeckende Nutzung des E-Rezepts ab 2024.

Elektronische Patientenakte (ePA): Gesundheitsdaten zentral und digital verwalten

Die ePA bietet die Möglichkeit, Gesundheitsdaten sicher und zentral zu speichern. Befunde, Diagnosen, Medikationspläne, Mutterpässe oder Impfpässe – alles wird in einem digitalen Gesundheitsordner hinterlegt, auf den Patienten und berechtigte Ärzte zugreifen können.

Die Vorteile im Überblick:

  • Transparenz: Patienten haben jederzeit Einsicht in ihre Daten.
  • Optimierte Versorgung: Ärzte können auf wichtige Informationen zugreifen und Doppeluntersuchungen vermeiden.
  • Zeitersparnis: Dokumente wie Impf- oder Mutterpässe sind jederzeit verfügbar.

Herausforderungen:

  • Datenschutz: Die Sicherheit sensibler Gesundheitsdaten ist eine zentrale Herausforderung, insbesondere angesichts der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  • Technische Integration: die flächendeckende Anbindung aller Gesundheitseinrichtungen an die Telematikinfrastruktur ist noch nicht erreicht.
  • Nutzung: Derzeit nutzen nur wenige Versicherte die ePA aktiv. Mit dem Opt-Out-Verfahren ab 2025 könnte sich das ändern.

Rechtsgrundlage:

Die ePA ist im § 291a SGB V geregelt und wurde durch das PDSG eingeführt.

Ab 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA, sofern sie nicht widersprechen (Opt-Out-Verfahren)

Datenschutzrechtliche Perspektiven

Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten unterliegt den strengen Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere Artikel 9 DSGVO, der die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten regelt. Im Kontext des E-Rezepts und der ePA sind folgende Aspekte hervorzuheben:

  1. Rechtsgrundlage: Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage des PDSG, dass eine klare gesetzliche Legitimation bietet.
  2. Zweckbindung: Die Daten dürfen nur für die vorgesehenen Zwecke, wie die medizinische Versorgung und Arzneimittelversorgung, verarbeitet werden.
  3. Transparenz: Patienten müssen umfassend darüber informiert werden, wie ihre Daten verarbeitet werden, und sie behalten jederzeit die Kontrolle über die Nutzung.
  4. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs): Die Sicherheit der Daten wird durch Verschlüsselung, Zugriffsbeschränkungen und die Einhaltung der gematik-Vorgaben sichergestellt.
  5. Opt-Out-Verfahren: Die automatische Einrichtung der ePA ab 2025 ist datenschutzrechtlich zulässig, da Versicherte aktiv widersprechen können und volle Kontrolle über ihre Daten behalten.

Fazit:

Mit dem E-Rezept und der elektronischen Patientenakte sind zwei zentrale Elemente der Digitalisierung des Gesundheitswesens auf dem Vormarsch. Sie versprechen erhebliche Vorteile für Patienten, Ärzte und das Gesundheitssystem insgesamt. Trotz technischer und rechtlicher Herausforderungen zeigen erste Erfahrungen, dass die Digitalisierung der richtige Weg ist, um die medizinische Versorgung effizienter und patientenfreundlicher zu gestalten. Die kommenden Jahre werden entscheidend sein, um die Akzeptanz und den Nutzen dieser Technologien weiter zu steigern. Transparenz, Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit bleiben dabei die Schlüsselfaktoren für den Erfolg.

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